Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der narratiQ GbR – Stand: November 2025
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Verträge zwischen der narratiQ GbR (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
(2) Kunde im Sinne dieser AGB ist ausschließlich ein Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dies sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (insbesondere Verlage oder professionelle Lektorate).
(3) Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen des Anbieters (SaaS)
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software-as-a-Service (SaaS)-Anwendung „narratiQ“ zur Verfügung. Diese Anwendung dient der KI-gestützten Analyse, Zusammenfassung und Bewertung von Manuskripten. Die genauen Funktionen und der Leistungsumfang ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung des Anbieters.
(2) Der Anbieter gewährt dem Kunden das einfache, nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Hauptvertrages beschränkte Recht zur Nutzung der Software über das Internet (Zugang zum Server des Anbieters) im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
(3) Der Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software zur Nutzung. Der Anbieter schuldet kein bestimmtes Analyseergebnis, keinen Erfolg und keine Empfehlung. Die Analyseergebnisse dienen lediglich als Unterstützung der internen Prozesse des Kunden.
§ 3 Verfügbarkeit und Service Level Agreement (SLA)
(1) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der SaaS-Anwendung von 99,5 % im Monatsmittel am Übergabepunkt (Router-Ausgang des Rechenzentrums, in dem die Software betrieben wird).
(2) Ausgenommen von der Verfügbarkeitsberechnung sind geplante Wartungszeiten, die dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt werden, sowie Ausfälle, die auf Gründen beruhen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlende Bandbreite auf Kundenseite).
(3) Bei Nichterreichung der garantierten Verfügbarkeit im Monatsmittel hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Minderung der monatlichen Nutzungsgebühr.
§ 4 Nutzungsrechte des Kunden an den hochgeladenen Inhalten
(1) Die vom Kunden in die narratiQ-Anwendung hochgeladenen Manuskripte, Texte und Daten (nachfolgend „Inhalte“) sind und bleiben das geistige Eigentum des Kunden oder der Rechteinhaber, deren Manuskripte er hochlädt.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter mit dem Hochladen der Inhalte das einfache, zeitlich auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkte, räumlich unbegrenzte und nicht übertragbare Nutzungsrecht ein. Dieses Recht ist auf den Zweck beschränkt, die Inhalte gemäß den vertraglich vereinbarten Leistungen zu verarbeiten, zu analysieren, zu speichern und die Analyseergebnisse dem Kunden bereitzustellen.
(3) Der Kunde garantiert, dass er zur Einräumung dieser Nutzungsrechte berechtigt ist und dass die von ihm hochgeladenen Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verstoßen.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist zur Einhaltung der geltenden Gesetze, insbesondere des Urheber- und Datenschutzrechts, bei der Nutzung der SaaS-Anwendung verpflichtet.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) streng vertraulich zu behandeln und sicherzustellen, dass sie nicht unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden.
(3) Der Kunde ist allein für die Sicherung der von ihm hochgeladenen Inhalte verantwortlich. Der Anbieter führt zwar regelmäßige Sicherungen durch, übernimmt jedoch keine Garantie für die vollständige Wiederherstellbarkeit im Falle eines Datenverlusts.
§ 6 Freistellung von Ansprüchen Dritter
(1) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegenüber dem Anbieter aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte (z. B. Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechte) durch die vom Kunden hochgeladenen Inhalte oder dessen sonstige Nutzung der SaaS-Anwendung geltend machen.
(2) Die Freistellungsverpflichtung umfasst neben den geltend gemachten Schadensersatzansprüchen auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung des Anbieters (z. B. angemessene Anwalts- und Gerichtskosten).
(3) Eine Freistellung durch den Kunden erfolgt nicht, wenn dieser die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat, d. h., er weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Abwehr derartiger Ansprüche nach Kräften zu unterstützen.
§ 7 Gewährleistung (Mängelhaftung im B2B-Verkehr)
(1) Die Mängelhaftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in den nachfolgenden Absätzen keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
(2) Im Verhältnis zu Unternehmern (B2B) beschränken sich die Gewährleistungsrechte des Kunden bei Mängeln zunächst auf das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Das Recht auf Minderung oder Rücktritt sowie Schadensersatzrechte stehen dem Kunden erst nach zweimaligem, fehlgeschlagenem Versuch der Nacherfüllung durch den Anbieter zu, es sei denn, die Nacherfüllung ist unmöglich oder unzumutbar.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt für Unternehmer zwölf Monate ab dem Zeitpunkt des Mangeleintritts. Dies gilt nicht für Mängelansprüche, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Mängel, die durch fehlerhafte Bedienung, die Nutzung der Software außerhalb der vertragsgegenständlichen Bestimmungen oder durch unzulässige Änderungen durch den Kunden entstanden sind.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso haftet der Anbieter unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut) haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen.
(4) Unabhängig von der Rechtsgrundlage ist die Gesamthaftung des Anbieters auf die Höhe der vom Kunden im letzten Vertragsjahr gezahlten Jahresgebühr beschränkt.
(5) Die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Mindestvertragslaufzeit sowie die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
(2) Verträge mit unbestimmter Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform (z. B. E-Mail) gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag keine abweichenden Kündigungsfristen vereinbart sind.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen wesentliche vertragliche Pflichten (z. B. Zahlungspflichten, Pflichten aus § 5 oder § 6) verstößt oder die Software missbräuchlich nutzt.
(4) Nach Vertragsbeendigung ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden auf dessen Wunsch die gespeicherten Inhalte in einem gängigen Format zurückzugeben. Anschließend werden die Daten des Kunden gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Hinweise zur Streitbeilegung
VSBG: Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
OS-Plattform: Die Europäische Kommission stellt keine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) mehr bereit, da diese zum 20. Juli 2025 abgeschaltet wurde.
Bei Fragen zu den AGB erreichen Sie uns unter: kontakt@narratiq.de