Allgemeine Geschäftsbedingungen der narratiQ GbR

Stand: 18. August 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen der narratiQ GbR

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der KI-gestützten Manuskriptanalyse-Plattform narratiQ zwischen der

narratiQ GbR bestehend aus den Gesellschaftern Dr.-Ing. Johannes Köppern und Miran Bilic Nibelungenstraße 12, 93051 Regensburg Vertreten durch die Gesellschafter Dr.-Ing. Johannes Köppern und Miran Bilic (nachfolgend „narratiQ" oder „wir")

und dem Kunden.

(2) Kunde ist der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB — regelmäßig ein Verlag oder ein anderes Unternehmen als Rechtsträger —, für den der Vertrag geschlossen wird. Der Kunde ist Vertragspartner von narratiQ und, soweit der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) einschlägig ist, Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

(3) Nutzer ist die natürliche Person, die für den Kunden ein Konto auf der Plattform verwendet. Handlungen des Nutzers im Rahmen der Plattformnutzung werden dem Kunden zugerechnet. Registriert sich ein Nutzer für einen Kunden, sichert er zu, zum Abschluss dieses Vertrags und des AVV für den Kunden vertretungsberechtigt zu sein. Handelt eine natürliche Person als Unternehmer im eigenen Namen, ist sie zugleich Kunde und Nutzer.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass alle für ihn handelnden Nutzer diese AGB und den AVV einhalten. Bei Registrierung bzw. Vertragsabschluss sind Firma, Rechtsform, Anschrift und die handelnde vertretungsberechtigte Person des Kunden anzugeben, soweit die Plattform entsprechende Angaben abfragt.

(5) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, narratiQ hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(6) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.


§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) narratiQ stellt eine cloudbasierte Plattform zur Verfügung, über die Nutzer Manuskripte und zugehörige Dokumente hochladen und durch ein KI-gestütztes System analysieren lassen können (nachfolgend „Dienst").

(2) Der Dienst umfasst insbesondere:

  • Extraktion und Verarbeitung von Textinhalten aus hochgeladenen Dateien,
  • Analyse des Manuskripts anhand von Kriterien wie Stil, Struktur, Genre und Verlagspotenzial mittels großer Sprachmodelle (LLMs),
  • Ausgabe eines strukturierten Analyseberichts im Webbrowser sowie als exportierbares Dokument.

(3) Der Dienst ist ein Entscheidungsunterstützungssystem und kein Ersatz für eine professionelle Lektoren-, Rechts- oder sonstige Fachberatung. Analyseergebnisse sind Systemoutputs eines automatisierten Verfahrens und stellen keine verbindliche redaktionelle oder juristische Bewertung dar.

(4) Technische Details zur Verarbeitung, insbesondere zu den eingesetzten Unterauftragnehmern und deren Datenstandorten, ergeben sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und der Datenschutzerklärung.


§ 3 Vertragsschluss und Zugang

(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn sich ein Nutzer für den Kunden auf der Plattform registriert und diese AGB ausdrücklich durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche akzeptiert. Die Datenschutzerklärung ist eine Information über die Datenverarbeitung; der Nutzer bestätigt bei der Registrierung, sie zur Kenntnis genommen zu haben.

(2) Voraussetzung für die Nutzung ist ein gültiges Nutzerkonto. Jeder Nutzer ist verantwortlich für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten.

(3) narratiQ behält sich das Recht vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


§ 4 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) narratiQ räumt dem Kunden ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, den Dienst über den Webbrowser gemäß den Bestimmungen dieser AGB zu nutzen.

(2) Der Kunde erhält kein Recht am Quellcode, an den Algorithmen oder an sonstigen Bestandteilen der Plattform.

(3) Rechte an Analyseergebnissen. Analyseergebnisse (Berichte, Dokumente) werden dem Kunden für dessen betriebliche Zwecke zur Verfügung gestellt. Der Kunde darf Analyseberichte im Rahmen seiner verlegerischen Tätigkeit weitergeben, insbesondere an den betroffenen Autor, dessen Agenten, externe Lektoren, Rechtsberater sowie an mit dem Kunden verbundene Unternehmen. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte oder eine öffentliche Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung von narratiQ in Textform, soweit nicht gesetzlich gestattet. narratiQ garantiert für KI-generierte Inhalte keine Exklusivität, keine urheberrechtliche Schutzfähigkeit und keine Freiheit von Rechten Dritter; vor einer öffentlichen Verwendung KI-generierter Texte hat der Kunde diese menschlich zu prüfen.

(4) Rechte an hochgeladenen Inhalten. Das geistige Eigentum an den hochgeladenen Manuskripten und sonstigen Inhalten verbleibt beim Kunden bzw. beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde räumt narratiQ für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die hochgeladenen Inhalte ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung zu speichern, technisch zu vervielfältigen, Text daraus zu extrahieren, automatisiert zu verarbeiten und an die im AVV genannten Unterauftragnehmer zu übermitteln. Eine Nutzung zu anderen Zwecken — insbesondere zum Training von KI-Modellen oder zu kundenübergreifenden Auswertungen — findet nicht statt. Der Kunde sichert zu, dass er zur Einräumung dieser Rechte berechtigt ist.


§ 5 Pflichten des Kunden; Freistellung

(1) Der Kunde sichert zu, dass er zur Einreichung der hochgeladenen Inhalte berechtigt ist und dabei keine Rechte Dritter verletzt.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, keine Inhalte hochzuladen oder hochladen zu lassen, die

  • gegen geltendes Recht verstoßen,
  • Rechte Dritter verletzen (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte),
  • Schadsoftware enthalten oder
  • die Systemintegrität der Plattform gefährden.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, narratiQ unverzüglich über Sicherheitsvorfälle oder den Missbrauch von Zugangsdaten seiner Nutzer zu informieren.

(4) Freistellung. Der Kunde stellt narratiQ von Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit diese Ansprüche darauf beruhen, dass der Kunde schuldhaft Inhalte ohne die erforderlichen Rechte oder ohne die erforderliche datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage hochgeladen oder narratiQ eine rechtswidrige Weisung erteilt hat (insbesondere Verletzungen von Urheber-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechten). narratiQ informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und überlässt ihm, soweit rechtlich zulässig, die Verteidigung; narratiQ trifft keine Zugeständnisse ohne Zustimmung des Kunden. Ein etwaiger interner Ausgleich für datenschutzrechtliche Sanktionen richtet sich nach der tatsächlichen Verantwortungsverteilung; eine pauschale Übernahme behördlicher Bußgelder durch den Kunden ist damit nicht verbunden.


§ 6 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Vertraulich sind auf Seiten des Kunden insbesondere Manuskripte, Exposés, Autorendaten, unveröffentlichte Programmplanungen und interne Verlagsinformationen; auf Seiten von narratiQ insbesondere nicht öffentliche technische Verfahren, Prompts, Preise und Geschäftsgeheimnisse.

(2) Vertrauliche Informationen werden nur zur Vertragsdurchführung verwendet, Zugriff wird nur auf Need-to-know-Basis gewährt. Eine Weitergabe erfolgt nur an die zur Leistungserbringung erforderlichen Unterauftragnehmer (vgl. AVV Art. 5) oder soweit eine gesetzliche oder behördliche Pflicht zur Offenlegung besteht.

(3) Die Vertraulichkeitspflichten gelten über das Vertragsende hinaus fort, solange die betroffenen Informationen nicht ohne Verstoß gegen diese Regelung öffentlich bekannt geworden sind. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem GeschGehG bleibt unberührt.


§ 7 Verfügbarkeit und technische Anforderungen

(1) Eine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform ist nur geschuldet, sofern sie ausdrücklich und schriftlich im Einzelvertrag vereinbart wurde. narratiQ ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit bemüht; geplante Wartungsfenster sind ausgenommen.

(2) Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, mit angemessenem Vorlauf angekündigt.

(3) Der Kunde ist für eine geeignete Internetverbindung und die Kompatibilität der von seinen Nutzern eingesetzten Browser eigenverantwortlich.


§ 8 Vergütung, Analysekontingente und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder dem individuellen Angebot, das Bestandteil des Vertrags ist.

(2) Analysekontingente (Credits). Soweit der Vertrag Analysekontingente vorsieht, wird ein Credit mit der erfolgreichen Bereitstellung des jeweiligen Analyseergebnisses verbraucht. Schlägt eine Analyse aus Gründen fehl, die narratiQ oder seine Unterauftragnehmer zu vertreten haben (technischer Fehlversuch), wird kein Credit verbraucht bzw. ein bereits abgezogener Credit wieder gutgeschrieben. Umfang, Laufzeit und etwaiger Verfall von Kontingenten ergeben sich aus der Preisliste oder dem individuellen Angebot.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(4) Bei Verzug ist narratiQ berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben. Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug, ist narratiQ nach vorheriger Ankündigung in Textform mit angemessener Frist berechtigt, den Zugang zum Dienst bis zum Ausgleich zu sperren; die Daten des Kunden bleiben während der Sperrung gespeichert.

(5) Eine Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet.


§ 9 Haftung

(1) narratiQ haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von narratiQ beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung von narratiQ je Vertragsjahr insgesamt begrenzt auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Vergütung, mindestens jedoch auf 10.000 €.

(4) Im Übrigen ist die Haftung von narratiQ für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie oder nach anderen zwingenden gesetzlichen Regelungen.

(6) KI-generierte Ergebnisse. Ein bestimmter redaktioneller oder wirtschaftlicher Erfolg des analysierten Werks, bestimmte Verkaufszahlen sowie die objektive Richtigkeit von Prognosen und Einschätzungen der KI-Analyse sind nicht geschuldet; insoweit übernimmt narratiQ keine Haftung. Der Kunde ist gehalten, Analyseergebnisse vor darauf gestützten Entscheidungen eigenverantwortlich zu prüfen. Unberührt bleibt die Haftung nach den Absätzen 1 bis 5 für Fehler der technischen Leistungserbringung, etwa wenn ein anderes als das hochgeladene Manuskript analysiert oder ein Bericht technisch fehlerhaft zusammengesetzt wird.


§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern im Einzelvertrag keine Mindestlaufzeit vereinbart ist.

(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für narratiQ liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen § 5 dieser AGB verstößt.

(4) Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden gemäß § 11, der Datenschutzerklärung und dem AVV behandelt.


§ 11 Datenportabilität und Anbieterwechsel

(1) Der Kunde kann seine Daten jederzeit während der Vertragslaufzeit sowie innerhalb einer Datenabrufphase von 30 Kalendertagen nach Vertragsende exportieren. Der Export umfasst die hochgeladenen Manuskriptdateien, die Analyseberichte (als DOCX, PDF und im strukturierten JSON-Format) sowie die zugehörigen Projektmetadaten.

(2) Der Export erfolgt über die Exportfunktionen der Plattform; einen Sammelexport über alle Projekte stellt narratiQ auf Anforderung in Textform bereit. narratiQ unterstützt den Kunden bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Umgebung im Rahmen des technisch Zumutbaren.

(3) Für den Export und den Anbieterwechsel erhebt narratiQ keine gesonderten Wechselentgelte.

(4) Nach Ablauf der Datenabrufphase werden die Daten des Kunden gemäß AVV Art. 7 gelöscht, spätestens 60 Tage nach Vertragsende, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde kann stattdessen jederzeit die frühere Löschung verlangen.

(5) Diese Regelung dient zugleich der Erfüllung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) an Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten.


§ 12 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung von narratiQ sowie — soweit der Kunde eigene personenbezogene Daten in Manuskripten verarbeitet — nach dem AVV.

(2) Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass er für die Einreichung personenbezogener Daten Dritter (z.B. in Manuskripten enthaltene echte Personendaten) die erforderliche Rechtsgrundlage besitzt und die betroffenen Personen erforderlichenfalls informiert.

(3) narratiQ verarbeitet Manuskripte und hochgeladene Dateien ausschließlich zur Leistungserbringung (Analyse). Die Verarbeitung durch KI-Modelle Dritter (Unterauftragnehmer) erfolgt auf Grundlage des AVV; Einzelheiten zur Aufbewahrungsdauer und Subunternehmerstruktur ergeben sich aus dem AVV.


§ 13 KI-Transparenz (EU AI Act)

(1) Die Manuskriptanalyse ist ein KI-gestütztes Entscheidungsunterstützungssystem auf Basis großer Sprachmodelle. Die Ausgaben sind maschinell generiert und stellen keine menschlich getroffene Bewertung dar; die Programm- und Erwerbsentscheidung verbleibt beim Kunden und setzt eine menschliche Prüfung voraus.

(2) Nutzer werden darauf hingewiesen, dass KI-generierte Analysen systematische Schwächen oder Verzerrungen (Bias) aufweisen können. narratiQ stellt diese Information im Sinne der Transparenzpflichten des Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) bereit. Nach interner Einstufung von narratiQ ist der Dienst kein Hochrisiko-KI-System im Sinne von Anhang III des AI Acts; narratiQ überprüft diese Einstufung bei wesentlichen Änderungen des Dienstes oder der Rechtslage.

(3) Eine vollständig automatisierte Entscheidung, die rechtliche Wirkung gegenüber dem Kunden oder Dritten entfaltet, findet nicht statt. Analyseergebnisse dienen ausschließlich als Entscheidungsunterstützung.


§ 14 Änderung der AGB

(1) narratiQ ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen anzupassen, soweit die Anpassung aus einem objektiv begründeten Anlass erfolgt — insbesondere wegen Gesetzesänderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Weiterentwicklung oder der Einführung neuer Funktionen — und das vertragliche Gleichgewicht nicht wesentlich zulasten des Kunden verändert. Die Änderung wird dem Kunden per E-Mail oder über die Plattform mitgeteilt.

(2) Widerspricht der Kunde einer Anpassung nach Absatz 1 nicht innerhalb der Ankündigungsfrist, gilt sie als akzeptiert. Auf diese Rechtsfolge wird im Änderungshinweis ausdrücklich aufmerksam gemacht. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist narratiQ berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen.

(3) Änderungen, die die Hauptleistungspflichten, die Vergütung oder die Haftungsverteilung wesentlich zum Nachteil des Kunden verändern, werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam; ein bloßes Schweigen genügt hierfür nicht.


§ 15 Vertragsübernahme und künftige Rechtsform

(1) narratiQ wird derzeit in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrieben. Es ist beabsichtigt, den Geschäftsbetrieb künftig in eine noch zu gründende narratiQ GmbH zu überführen.

(2) narratiQ ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Wege der Vertragsübernahme auf diese narratiQ GmbH zu übertragen. Eine solche Übertragung erfolgt nicht automatisch und nicht ohne vorherige Information des Kunden; narratiQ wird den Kunden rechtzeitig in Textform über eine geplante Übertragung unterrichten.

(3) Soweit für die Vertragsübernahme die Zustimmung des Kunden erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Im Übrigen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu.


§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit zulässig, Regensburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


Änderung der Fassung 2026-08-18 (gegenüber 2026-06-23): Umsetzung der externen Rechtsprüfung vom 18. August 2026. Wesentliche Änderungen: (1) Vertragspartner ist der Kunde als Rechtsträger, der Nutzer handelt für ihn (§ 1); (2) Datenschutzerklärung wird zur Kenntnis genommen statt „akzeptiert" (§ 3); (3) ausdrücklich eng begrenzte Lizenz an hochgeladenen Inhalten und erweiterte, zugleich präzisierte Ergebnisrechte (§ 4); (4) Freistellungsklausel (§ 5 Abs. 4); (5) neue Vertraulichkeitsklausel (§ 6); (6) Credit-Regeln (§ 8 Abs. 2, Abs. 4); (7) betragsmäßige Haftungsobergrenze und präzisierter KI-Haftungsausschluss (§ 9); (8) neuer § 11 Datenportabilität und Anbieterwechsel (Data Act); (9) KI-Transparenz auf Art. 50 AI Act umgestellt (§ 13); (10) AGB-Änderungen durch Schweigen nur noch für nicht wesentliche Anpassungen (§ 14). Paragraphen ab § 6 sind dadurch neu nummeriert.

Hinweis: In Kraft gesetzte Fassung für den Betrieb durch die narratiQ GbR (Stand 2026-08-18), intern erstellt ohne externe anwaltliche Endabnahme. Anwaltlich zu validieren sind insbesondere die Höhe der Haftungsobergrenze in § 9 Abs. 3 und der Zuschnitt von § 11 an Kapitel VI des Data Acts. Bei späterer Überführung auf eine GmbH sind Vertragspartner, Datenschutzhinweise, AVV, AGB und Kundenannahmen zu aktualisieren (§ 15).

Bei Fragen zu den AGB erreichen Sie uns unter: kontakt@narratiq.de

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